Heizungsgesetz

Gasheizung 2024: Darf ich noch eine einbauen?

Gasheizung 2024: Darf ich noch eine einbauen?

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich 2024: Darf ich noch eine Gasheizung einbauen? Die kurze Antwort lautet: Ja, in bestimmten Fällen ist das weiterhin möglich, aber nicht mehr ohne weitere Prüfung. Seit dem 1. Januar 2024 gelten das neue Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung stärker zusammen. Wer heute eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht nur auf den aktuellen Zustand des Gebäudes schauen, sondern auch auf die künftige Wärmeplanung der Kommune.

Was 2024 grundsätzlich für Gasheizungen gilt

Das Gebäudeenergiegesetz, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, gilt seit dem 1. Januar 2024. Es schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt diese Vorgabe sofort. Im Gebäudebestand ist sie an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Das bedeutet: Ob und wann eine neue Gasheizung noch zulässig ist, hängt auch davon ab, ob Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan vorgelegt hat und wie Ihr Gebäude darin eingeordnet wird.

Wichtig ist dabei: Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Planungsstand, keine verbindliche Einzelfallauskunft. Er zeigt nur, welche Gebiete voraussichtlich eher für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz geeignet sind und wo eine dezentrale Lösung, zum Beispiel eine Wärmepumpe, wahrscheinlicher ist. Maßgeblich für Ihre konkrete Entscheidung bleibt immer die Situation vor Ort und nicht eine grobe allgemeine Annahme.

Wann eine neue Gasheizung noch möglich sein kann

Eine Gasheizung kann 2024 weiterhin in Betracht kommen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder wenn sie als Übergangslösung in einem zulässigen Rahmen eingesetzt wird. Entscheidend ist nicht nur der Energieträger, sondern die Frage, ob die Anlage später zu den gesetzlichen Vorgaben passt. Wer heute eine rein fossile Gasheizung einbauen möchte, sollte daher genau prüfen, ob das Modell mit den Anforderungen des GEG vereinbar ist oder ob es nur mit zusätzlicher erneuerbarer Technik zulässig wäre.

In der Praxis kann das bedeuten, dass ein bloßer 1:1 Ersatz einer alten Gasheizung nicht mehr automatisch die beste oder rechtlich sicherste Lösung ist. Häufig kommen Hybridlösungen, also Kombinationen aus Gas und erneuerbaren Energien, oder gleich alternative Heizsysteme infrage. Welche Lösung für Ihr Haus passt, hängt von der Lage, dem energetischen Zustand des Gebäudes und den örtlichen Perspektiven für Fernwärme oder andere Netze ab.

Ein weiterer Punkt ist die Fristlogik der kommunalen Wärmeplanung. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, alle übrigen Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Bis dahin gelten im Gebäudebestand Übergangsfristen. Für große Städte endet diese Übergangsphase längstens Mitte 2026, für übrige Gemeinden längstens Mitte 2028. Danach wird die Einordnung durch die kommunale Wärmeplanung für viele Entscheidungen noch wichtiger.

Warum die kommunale Wärmeplanung für Ihre Entscheidung so wichtig ist

Die kommunale Wärmeplanung ist seit dem 1. Januar 2024 für alle Kommunen verpflichtend. Sie soll zeigen, wie die Wärmeversorgung in einer Stadt oder Gemeinde künftig organisiert werden kann. Dazu werden Gebiete ausgewiesen, die sich voraussichtlich für ein Wärmenetz, also Fernwärme, oder für ein Wasserstoffnetz eignen. Außerdem werden Gebiete benannt, in denen eine dezentrale Versorgung sinnvoller ist. Dazu zählt häufig die Wärmepumpe.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte nicht nur die aktuelle Technik, sondern auch die mittel- und langfristige Wärmeplanung der Kommune im Blick haben. Eine Gasheizung kann in einem Gebiet, das später an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll, schnell zur Übergangslösung werden. Umgekehrt kann in einem Gebiet ohne Netzperspektive eine gut geplante Wärmepumpe auf Dauer wirtschaftlicher und einfacher sein.

Wenn Sie wissen möchten, wie kommunale Wärmeplanung grundsätzlich funktioniert, finden Sie eine ausführliche Erklärung hier: Was ist kommunale Wärmeplanung?

Welche Alternativen zur Gasheizung sinnvoll sein können

Ob eine Gasheizung 2024 die richtige Wahl ist, hängt stark vom Gebäude ab. In vielen Fällen lohnt es sich, Alternativen zu prüfen, bevor Sie sich festlegen. Besonders häufig werden Wärmepumpen genannt, weil sie erneuerbare Umweltwärme nutzen und die gesetzlichen Anforderungen oft gut erfüllen können. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz kann interessant sein, wenn Ihre Kommune ein entsprechendes Gebiet ausweist oder ein Ausbau geplant ist.

Welche Lösung am besten passt, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein älteres, unsaniertes Gebäude hat andere Anforderungen als ein Neubau oder ein bereits modernisiertes Haus. Auch die Heizflächen, die Dämmung und die Vorlauftemperaturen spielen eine Rolle. Deshalb ist eine individuelle Prüfung sinnvoll, statt nur nach dem Preis der neuen Anlage zu entscheiden.

  • Wärmepumpe, wenn das Gebäude dafür geeignet ist
  • Wärmenetzanschluss, wenn die Kommune ein geeignetes Gebiet ausweist
  • Hybridlösung, wenn ein schrittweiser Umstieg sinnvoll ist
  • Gasheizung nur nach genauer Prüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen

Wenn Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen Netzanschluss und Wärmepumpe verstehen möchten, hilft Ihnen dieser Überblick weiter: Wärmenetz oder Wärmepumpe?

Förderung und Kosten: Worauf Sie achten sollten

Für den Heizungstausch gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, eine Grundförderung von 30 Prozent. Zusätzlich können je nach Situation weitere Boni möglich sein, zum Beispiel der Klimageschwindigkeitsbonus oder der Einkommensbonus. Die genauen Bedingungen und Kombinationen können sich ändern, deshalb sollten Sie vor einem Antrag immer die aktuellen Förderregeln prüfen.

Gerade bei einer neuen Gasheizung ist es wichtig, nicht nur die Anschaffungskosten zu betrachten. Entscheidend sind auch die laufenden Betriebskosten, mögliche spätere Umrüstungen und das Risiko, dass eine heute eingebaute Lösung später nicht mehr zu den örtlichen oder gesetzlichen Anforderungen passt. In vielen Fällen kann ein etwas höherer Investitionsaufwand für eine erneuerbare Lösung langfristig sinnvoller sein als eine kurzfristig günstigere fossile Heizung.

Wenn Sie sich speziell über Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen informieren möchten, finden Sie hier einen Einstieg: Förderung Wärmepumpe

Was Sie vor der Entscheidung konkret prüfen sollten

Bevor Sie eine Gasheizung einbauen lassen, sollten Sie einige Punkte systematisch klären. So vermeiden Sie teure Fehlentscheidungen und können besser einschätzen, ob die Anlage zu Ihrem Haus und zur künftigen Entwicklung vor Ort passt.

  • Gilt in Ihrer Gemeinde bereits ein Wärmeplan oder steht er noch aus?
  • Ist Ihr Gebäude im Wärmeplan einem Gebiet mit Wärmenetzperspektive zugeordnet?
  • Erfüllt die geplante Heizung die Anforderungen des GEG?
  • Gibt es eine wirtschaftlich bessere Alternative, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder ein Netzanschluss?
  • Sind Fördermittel für eine andere Lösung verfügbar?

Für eine belastbare Entscheidung ist eine Energieberatung besonders sinnvoll. Eine Beratung kann Ihnen zeigen, welche Technik zu Ihrem Gebäude passt, welche Investitionen realistisch sind und welche gesetzlichen Vorgaben im konkreten Fall gelten. Das ist keine Rechtsberatung, aber eine gute Grundlage, um die nächsten Schritte sicher zu planen.

Weitere Hintergründe zum allgemeinen Rahmen finden Sie auch hier: Heizungsgesetz GEG und Wärmeplanung

Häufige Fragen

Darf ich 2024 noch eine Gasheizung einbauen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja, aber nicht pauschal. Seit dem 1. Januar 2024 gelten das GEG und die kommunale Wärmeplanung zusammen. Ob ein Einbau zulässig und sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

Ist eine Gasheizung im Bestand anders zu bewerten als im Neubau?

Ja. In Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Regel seit 2024 sofort. Im Gebäudebestand greifen die Vorgaben im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung und den Übergangsfristen der Kommunen.

Was ist oft die bessere Alternative zur neuen Gasheizung?

Das hängt vom Gebäude ab. Häufig kommen Wärmepumpen oder ein Anschluss an ein Wärmenetz infrage. Welche Lösung passt, sollte idealerweise mit einer Energieberatung geprüft werden.

Wärmenetz oder Wärmepumpe an Ihrer Adresse?

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Energieberatung. Die Einstufung der Wärmeplanung ist ein Planungsstand. Maßgeblich ist der offizielle kommunale Wärmeplan.