In Erfurt läuft die kommunale Wärmeplanung auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes. Als größere Stadt muss Erfurt bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Über den aktuellen Stand informieren die Stadt Erfurt und das zuständige Landesportal. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist damit nachvollziehbar, in welchen Bereichen ein Wärmenetz, also Fernwärme, als künftige Lösung vorgesehen werden könnte.
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Erfurt können die Wärmeplanung nutzen, um einzuschätzen, ob für ihre Adresse eher ein Wärmenetz erwartet wird oder ob eine dezentrale Lösung wie eine Wärmepumpe voraussichtlich besser passt. Wichtig ist dabei: Die kommunale Wärmeplanung bietet eine Orientierung und ist keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich bleibt der offizielle Wärmeplan der Kommune.
Wärmenetz oder Wärmepumpe in Erfurt?
Geben Sie Ihre Adresse oder PLZ ein. Wir zeigen die Einschätzung und das zuständige Landesportal.
Die Einstufung ist ein Planungsstand und keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der offizielle kommunale Wärmeplan. Eine Heizungsentscheidung treffen Sie bitte nur mit einer qualifizierten Energieberatung.