Kommunale Wärmeplanung Frankfurt am Main

Wärmenetz oder Wärmepumpe in Frankfurt am Main (Hessen)? Prüfen Sie die voraussichtliche Einstufung für Ihre Adresse.

Über Landesportal Frist 30.06.2026 Hessen

Die kommunale Wärmeplanung in Frankfurt am Main basiert auf dem Wärmeplanungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2024 gilt. Als größere Stadt muss Frankfurt am Main bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Den aktuellen Stand erhalten Sie über die Stadt oder über das Landesportal.

Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ist die Wärmeplanung eine wichtige Orientierung: Sie zeigt, ob für eine Adresse eher ein Wärmenetz, also Fernwärme, als Option vorgesehen ist oder ob eine dezentrale Lösung wie eine Wärmepumpe voraussichtlich besser passt. Bitte beachten Sie, dass dies keine verbindliche Zusage ist, sondern ein Planungsstand. Maßgeblich ist der offizielle Wärmeplan der Kommune.

Wärmenetz oder Wärmepumpe in Frankfurt am Main?

Geben Sie Ihre Adresse oder PLZ ein. Wir zeigen die Einschätzung und das zuständige Landesportal.

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Bundesland: Hessen Über Landesportal
Frist der Wärmeplanung 30.06.2026 (Großstadt > 100.000 Einwohner)
Offizielles Landesportal KWW – Datenkompass (Hessen) →

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Die Einstufung ist ein Planungsstand und keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der offizielle kommunale Wärmeplan. Eine Heizungsentscheidung treffen Sie bitte nur mit einer qualifizierten Energieberatung.