Die kommunale Wärmeplanung in Gelsenkirchen basiert auf dem Wärmeplanungsgesetz und soll aufzeigen, welche Formen der Wärmeversorgung in der Stadt langfristig sinnvoll sind. Als größere Stadt muss Gelsenkirchen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Den aktuellen Stand können Sie über die Stadt oder das Landesportal einsehen.
Für Hausbesitzer in Gelsenkirchen ist die Wärmeplanung eine wichtige Orientierung: Sie zeigt, ob für die eigene Adresse eher ein Wärmenetz beziehungsweise Fernwärme vorgesehen sein könnte oder ob eine dezentrale Lösung wie eine Wärmepumpe besser passt. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Planungsgrundlage ist und keine verbindliche Auskunft für einzelne Gebäude darstellt. Maßgeblich ist immer der offizielle Wärmeplan der Kommune.
Wärmenetz oder Wärmepumpe in Gelsenkirchen?
Geben Sie Ihre Adresse oder PLZ ein. Wir zeigen die Einschätzung und das zuständige Landesportal.
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Datenbasis: Energieatlas NRW / Wärmekataster (LANUK), Lizenz dl-de/by-2.0 (Stand 2024).
Die Einstufung ist ein Planungsstand und keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der offizielle kommunale Wärmeplan. Eine Heizungsentscheidung treffen Sie bitte nur mit einer qualifizierten Energieberatung.