In Lübeck läuft die kommunale Wärmeplanung auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes. Als größere Stadt muss Lübeck bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Der aktuelle Stand ist über die Stadt oder das Landesportal Schleswig-Holstein abrufbar.
Für Hausbesitzer in Lübeck bietet die Wärmeplanung eine erste Orientierung, ob für die eigene Adresse eher ein Wärmenetz, also Fernwärme, vorgesehen sein könnte oder ob eine dezentrale Lösung wie eine Wärmepumpe besser passt. Maßgeblich ist jedoch immer der offizielle Wärmeplan der Kommune. Die Einordnung ist ein Planungsstand und keine verbindliche Auskunft für einzelne Grundstücke.
Wärmenetz oder Wärmepumpe in Lübeck?
Geben Sie Ihre Adresse oder PLZ ein. Wir zeigen die Einschätzung und das zuständige Landesportal.
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Die Einstufung ist ein Planungsstand und keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der offizielle kommunale Wärmeplan. Eine Heizungsentscheidung treffen Sie bitte nur mit einer qualifizierten Energieberatung.