Kommunale Wärmeplanung Rostock

Wärmenetz oder Wärmepumpe in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)? Prüfen Sie die voraussichtliche Einstufung für Ihre Adresse.

Über Landesportal Frist 30.06.2026 Mecklenburg-Vorpommern

In Rostock wird die kommunale Wärmeplanung auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes erstellt. Als größere Stadt muss Rostock bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Den aktuellen Stand können Sie bei der Stadt oder über das Landesportal einsehen.

Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Rostock kann die Wärmeplanung eine wichtige Orientierung sein. Sie zeigt, ob für eine Adresse eher ein Wärmenetz, also Fernwärme, als Lösung vorgesehen werden kann oder ob eine dezentrale Versorgung, etwa mit einer Wärmepumpe, besser passt. Das ist jedoch keine verbindliche Auskunft, sondern ein Planungsstand. Maßgeblich ist immer der offizielle Wärmeplan der Kommune.

Wärmenetz oder Wärmepumpe in Rostock?

Geben Sie Ihre Adresse oder PLZ ein. Wir zeigen die Einschätzung und das zuständige Landesportal.

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Die Einstufung ist ein Planungsstand und keine verbindliche Auskunft. Maßgeblich ist der offizielle kommunale Wärmeplan. Eine Heizungsentscheidung treffen Sie bitte nur mit einer qualifizierten Energieberatung.