Die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer die wichtigste Vorgabe beim Heizungstausch. Vereinfacht gesagt gilt seit dem 1. Januar 2024: Neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern im Gebäudebestand auch die Frage, welche Heizung wann eingebaut werden darf. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt unter anderem von der kommunalen Wärmeplanung, vom Gebäude und von der verfügbaren Infrastruktur ab.
Was die 65-Prozent-Regel konkret bedeutet
Die 65-Prozent-Regel ist kein Verbot bestimmter Heizungen, sondern eine Anforderung an den Energieträger. Eine neue Heizung muss so ausgelegt sein, dass sie den Wärmebedarf überwiegend mit erneuerbarer Energie deckt. In der Praxis kommen dafür zum Beispiel Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, bestimmte Hybridlösungen oder andere technisch zulässige Systeme infrage. Entscheidend ist, dass die Vorgabe des GEG eingehalten wird.
Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer heißt das: Wenn Sie eine alte Heizung ersetzen, sollten Sie nicht nur auf das Gerät selbst schauen, sondern auf das gesamte Versorgungskonzept. Besonders wichtig ist die Frage, ob Ihr Gebäude perspektivisch in einem Gebiet mit Wärmenetz oder eher in einem Gebiet mit dezentraler Versorgung, etwa mit Wärmepumpe, liegt. Der Wärmeplan Ihrer Kommune gibt dafür eine erste Orientierung. Eine verbindliche Einzelfallentscheidung ersetzt er jedoch nicht. Maßgeblich ist stets der offizielle Wärmeplan der jeweiligen Kommune, und für die konkrete Umsetzung ist eine fachkundige Beratung sinnvoll. Mehr zum Grundprinzip finden Sie auch auf /heizungsgesetz-geg.
Seit wann gilt die Regel und für wen?
Das Wärmeplanungsgesetz, kurz WPG, ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und verpflichtet alle Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung. Parallel dazu gilt seit dem 1. Januar 2024 das GEG mit der 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen. In Neubaugebieten greift die Regel sofort. Im Gebäudebestand ist sie an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt.
Für größere Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern gelten längstens Übergangsfristen bis Mitte 2026, für die übrigen Gemeinden bis Mitte 2028. Das bedeutet: Solange eine Kommune noch keinen Wärmeplan vorgelegt hat, gelten im Bestand Übergangsregelungen. Sobald der kommunale Wärmeplan vorliegt, wird die Orientierung deutlich konkreter, weil er zeigt, wo ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz geplant oder sinnvoll sein kann und wo eine dezentrale Lösung wahrscheinlicher ist. Wenn Sie die zeitliche Einordnung genauer verstehen möchten, hilft Ihnen auch unser Überblick zu /fristen-2026-2028.
Was der Wärmeplan für Ihre Heizung bedeutet
Der Wärmeplan ist ein zentrales Instrument der kommunalen Wärmeplanung. Er weist Gebiete aus, die für ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder eine dezentrale Versorgung geeignet sein können. Dabei geht es um die Planungslogik auf kommunaler Ebene, nicht um eine rechtsverbindliche Aussage für Ihr einzelnes Haus. Ein Gebiet kann also als geeignet für ein Wärmenetz eingestuft sein, ohne dass bereits heute ein Anschluss möglich ist. Umgekehrt kann eine Wärmepumpe in vielen Fällen auch dort sinnvoll sein, wo später möglicherweise ein Wärmenetz entsteht.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist deshalb wichtig, den Wärmeplan als Orientierung zu lesen und nicht als endgültige Zusage. Wenn Ihre Kommune noch in der Wärmeplanung ist, kann es sinnvoll sein, Entscheidungen über eine neue Heizung mit etwas Weitblick zu treffen. Hilfreich ist dabei auch ein Blick auf die Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung unter /was-ist-kommunale-waermeplanung.
Welche Heizungen die 65-Prozent-Regel typischerweise erfüllen können
Die Regel kann mit verschiedenen Systemen erfüllt werden, abhängig vom Gebäude und von der lokalen Situation. Häufig genannte Lösungen sind:
- Wärmepumpen, die Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser nutzen
- der Anschluss an ein Wärmenetz, sofern dieses überwiegend erneuerbar oder klimaneutral betrieben wird
- Hybridheizungen, die erneuerbare und andere Energien kombinieren, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden
- weitere technisch zulässige Systeme, die die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen
Welche Variante geeignet ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein gut gedämmtes Einfamilienhaus hat andere Voraussetzungen als ein älteres Mehrfamilienhaus oder ein Gebäude in einer dichten Innenstadtlage. Außerdem spielen Vorlauftemperatur, Platz für Technik, Stromanschluss, Sanierungsstand und die langfristige Entwicklung der kommunalen Infrastruktur eine Rolle. Gerade deshalb ist eine unabhängige Energieberatung empfehlenswert, bevor Sie eine Investition tätigen.
Welche Förderung es beim Heizungstausch gibt
Für den Heizungstausch gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, Fördermöglichkeiten. Nach dem bekannten Stand gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent, zusätzlich können Boni möglich sein, zum Beispiel ein Klimageschwindigkeitsbonus oder ein Einkommensbonus. Wichtig ist jedoch: Förderdetails, Fördersätze und Bedingungen können sich ändern. Prüfen Sie daher immer die aktuelle Lage, bevor Sie einen Antrag stellen oder eine Heizung beauftragen.
Förderung ersetzt keine gute technische Planung. Sie kann die Investition erleichtern, aber die eigentliche Frage bleibt: Welche Lösung ist für Ihr Gebäude auf Dauer sinnvoll, wirtschaftlich und mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung passend? Einen Überblick zur Förderung finden Sie auf /foerderung-waermepumpe.
Was Sie bei einer Entscheidung beachten sollten
Wenn Sie über eine neue Heizung nachdenken, sollten Sie nicht nur auf die 65-Prozent-Regel schauen. Wichtige Fragen sind auch: Wie hoch ist der Wärmebedarf Ihres Hauses, wie gut ist die Gebäudehülle, gibt es bereits eine Fernwärmeplanung in Ihrer Gegend und wie entwickelt sich die kommunale Wärmeplanung in den nächsten Jahren? Die Antwort kann je nach Kommune und Gebäudetyp sehr unterschiedlich ausfallen.
Besonders bei älteren Gebäuden ist es sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, ob einzelne Maßnahmen die spätere Heiztechnik erleichtern. Dazu gehören etwa der hydraulische Abgleich, der Austausch von Heizkörpern, die Dämmung oder die Anpassung der Vorlauftemperaturen. Solche Maßnahmen können die Einsatzmöglichkeiten einer Wärmepumpe verbessern oder den Umstieg auf ein anderes System erleichtern. Wenn Sie grundsätzlich abwägen möchten, ob Wärmenetz oder Wärmepumpe besser passt, kann Ihnen unser Vergleich unter /waermenetz-oder-waermepumpe weiterhelfen.
Wichtig ist am Ende immer eine fachliche Einordnung für das einzelne Gebäude. Die 65-Prozent-Regel setzt den rechtlichen Rahmen, aber die beste Lösung ergibt sich erst aus der Kombination von Gesetz, kommunaler Planung und Gebäudezustand. Eine qualifizierte Energieberatung hilft Ihnen dabei, Risiken zu vermeiden und die langfristig passende Entscheidung zu treffen.
Häufige Fragen
Gilt die 65-Prozent-Regel auch für bestehende Heizungen?
Nein, bestehende Heizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden. Die Regel betrifft neu eingebaute Heizungen. Im Gebäudebestand ist die Anwendung an die kommunale Wärmeplanung und die dortigen Übergangsfristen gekoppelt.
Ist eine Wärmepumpe immer die richtige Lösung?
Nicht immer. Wärmepumpen sind in vielen Gebäuden eine sehr gute Lösung, aber das hängt von Dämmstandard, Heizflächen, Platzverhältnissen und der örtlichen Situation ab. In manchen Gebieten kann auch ein Wärmenetz die passendere Option sein.
Kann ich mich allein auf den Wärmeplan meiner Kommune verlassen?
Nein. Der Wärmeplan ist eine wichtige Orientierung, aber keine verbindliche Einzelfallauskunft. Für die Entscheidung über Ihre Heizung sollten Sie zusätzlich eine Energieberatung in Anspruch nehmen und die aktuelle Situation vor Ort prüfen lassen.